Pflegeberatungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse

Pfegeberatungsbesuche

Sie organisieren Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst?

Wir übernehmen den von der Pflegekasse für diesen Fall vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI. So bekommen Sie weiterhin Ihr Pflegegeld.

Nachdem Sie von der Pflegekasse das entsprechende Schreiben erhalten haben, rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin. Alle weiteren Termine werden von uns vorgemerkt. Den Besuch stimmen wir dann mit Ihnen ab.

Wir teilen der Kasse den erfolgreichen Besuch bei Ihnen mit und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Mit Sicherheit gut beraten.
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